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Barrierefreiheit 6 Min. Lesezeit

Der Tab-Test: in zehn Minuten wissen, wo Ihre Website hakt

Zehn Minuten, keine Installation, kein Vorwissen. Die Tabulatortaste zeigt Ihnen die Hälfte der Probleme, für die sonst ein Audit nötig wäre.

Die üblichen Berichte über Barrierefreiheit entstehen aus automatisierten Prüfungen. Die sind nützlich, decken aber nur einen Teil ab: Prüfwerkzeuge können Barrierefreiheit nicht feststellen, sondern die Prüfung nur unterstützen, weil ein Teil der Kriterien menschliche Beurteilung verlangt1. Der Rest liegt genau dort, wo eine Taste hinführt, die auf jeder Tastatur sitzt. Dieser Beitrag zeigt einen Durchgang, den Sie ohne Werkzeug selbst machen können, und sagt, was er findet und was nicht.

Warum ausgerechnet die Tabulatortaste

Wer eine Maus benutzt, springt mit dem Blick zum Ziel und klickt. Wer keine benutzt, geht die Seite der Reihe nach durch. Diese Fokusreihenfolge legt der Quelltext fest, nicht das Layout. Die WCAG führen sie als eigenes Erfolgskriterium: Die Reihenfolge muss Bedeutung und Bedienbarkeit erhalten2.

Sobald Quelltext und Layout auseinanderlaufen, wird die Seite unbedienbar, ohne dass man es im Design sieht. Betroffen sind dabei nicht nur Menschen mit dauerhafter Beeinträchtigung. Ein gebrochener Arm, ein Trackpad, das nicht mehr sauber reagiert, oder schlicht die Gewohnheit, Formulare per Tastatur auszufüllen: Die Gruppe ist deutlich größer, als die Statistik vermuten lässt. Das W3C nennt vorübergehende Einschränkungen wie einen gebrochenen Arm ausdrücklich als Teil der Zielgruppe von Barrierefreiheit3.

Wenn ich eine Seite nicht mit der Tastatur durchqueren kann, ist der Rest der Prüfung fast schon egal.

Der Durchgang

  1. Ganz oben anfangen

    Seite neu laden, in die Adresszeile klicken, dann einmal Tab drücken. Der erste Sprung sollte auf einem Link landen, der den Inhalt überspringt, oder auf dem ersten Element der Navigation. Solche Sprunglinks sind in den WCAG als eigenes Kriterium vorgesehen4.

  2. Weiterdrücken und mitlesen

    Jetzt immer weiter Tab. Bei jedem Sprung stellen Sie sich zwei Fragen: Sehe ich, wo ich gerade bin? Und ist das die Stelle, die logisch als Nächstes drankommt?

  3. Die Menüs öffnen

    Auf dem Menüknopf angekommen, Enter oder Leertaste drücken. Öffnet sich das Menü? Landet der Fokus danach im Menü? Kommen Sie mit Escape wieder heraus? Dass sich ein Bereich per Tastatur auch wieder verlassen lässt, ist ausdrücklich gefordert5.

  4. Ein Formular ausfüllen

    Kontaktformular komplett per Tastatur ausfüllen und absenden. Wenn Sie absichtlich einen Fehler einbauen: Wird der Fehler benannt? Ein erkannter Eingabefehler muss in Textform beschrieben werden, nicht nur farblich markiert6.

  5. Zurück nach oben

    Mit Umschalt und Tab rückwärts. Dieselbe Reihenfolge, nur andersherum. Alles, was jetzt übersprungen wird oder in einer Schleife hängt, ist ein Befund.

Worauf Sie dabei achten

  • Der Fokus ist an jeder Stelle deutlich sichtbar, nicht nur zu erahnen
  • Die Reihenfolge folgt dem, was man sieht, von oben nach unten
  • Nichts landet hinter einem Overlay oder außerhalb des sichtbaren Bereichs
  • Geöffnete Menüs und Dialoge halten den Fokus fest, bis man sie schließt
  • Kein Element fängt den Fokus so ein, dass man nicht mehr weiterkommt

Warum das seit 2025 auch rechtlich zählt

Seit 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz, die österreichische Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882, bekannt als European Accessibility Act8. Betroffen sind unter anderem Onlineshops, Buchungsstrecken, E-Ticketing und Bankdienstleistungen im Verkehr mit Verbraucherinnen und Verbrauchern9.

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Bilanzsumme erreicht10. Die Abgrenzung im Einzelfall ist weniger eindeutig, als sie klingt: Die Wirtschaftskammer führt einen Betrieb als Beispiel an, dessen eigentliche Leistung im Gesetz gar nicht genannt ist, der aber trotzdem erfasst ist, weil über seine Website Termine gebucht und Produkte gekauft werden können. Das ist eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr9.

Für die Praxis heißt das: Die Tastaturbedienung ist kein Wohlwollen mehr, sondern eine überprüfbare Anforderung. Und sie ist der Punkt, an dem eine Prüfung am schnellsten scheitert.

Was der Test nicht abdeckt

Der Tab-Durchgang findet Bedienprobleme. Er sagt nichts über Kontraste, nichts über Alternativtexte und nichts darüber, wie die Seite vorgelesen wird. Die WCAG ordnen ihre Kriterien vier Prinzipien zu11:

Wahrnehmbar

Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein: Alternativtexte, ausreichender Kontrast, Untertitel, skalierbarer Text.

Bedienbar

Alles muss ohne Maus funktionieren, mit sichtbarem Fokus, genug Zeit und ohne auslösende Blitzeffekte.

Verständlich

Klare Sprache, vorhersehbare Navigation, benannte Formularfelder und Fehlermeldungen, die sagen, was zu tun ist.

Robust

Sauberes, semantisches HTML, damit Screenreader und assistive Technik die Seite korrekt auslesen können.

Der Tab-Durchgang deckt die zweite Säule ab. Das ist ein Viertel der Arbeit, aber es ist das Viertel, das man ohne Werkzeug und ohne Schulung selbst prüfen kann.

Was danach passiert

Notieren Sie jeden Befund mit der Stelle, an der er auftritt. Zwei Sätze reichen. Danach nach Wirkung sortieren, nicht nach Aufwand: Ein Bestellprozess, der sich nicht bedienen lässt, wiegt schwerer als ein Fokusproblem im Footer.

Der Großteil dieser Befunde ist ohne Redesign zu beheben. Es sind Änderungen an Markup und CSS, keine Umbauten.

  • Ein Tab-Durchgang dauert zehn Minuten und braucht kein Werkzeug.
  • Er findet die Bedienprobleme, die automatisierte Prüfungen systematisch übersehen.
  • Sichtbarer Fokus und eine nachvollziehbare Reihenfolge sind die zwei wichtigsten Punkte.
  • Kontrast, Alternativtexte und Screenreader-Ausgabe braucht es zusätzlich.
  • Die meisten Befunde sind Änderungen an Markup und CSS, kein Umbau.

Quellen

  1. W3C Web Accessibility Initiative, Evaluating Web Accessibility, Abschnitt “Selecting Web Accessibility Evaluation Tools”.

  2. W3C, Web Content Accessibility Guidelines 2.1, Erfolgskriterium 2.4.3 Focus Order.

  3. W3C Web Accessibility Initiative, Introduction to Web Accessibility. Genannt werden dort unter anderem vorübergehende Einschränkungen wie ein gebrochener Arm oder eine verlorene Brille sowie situative Einschränkungen.

  4. W3C, Web Content Accessibility Guidelines 2.1, Erfolgskriterium 2.4.1 Bypass Blocks.

  5. W3C, Web Content Accessibility Guidelines 2.1, Erfolgskriterium 2.1.2 No Keyboard Trap.

  6. W3C, Web Content Accessibility Guidelines 2.1, Erfolgskriterium 3.3.1 Error Identification.

  7. W3C, Web Content Accessibility Guidelines 2.1, Erfolgskriterium 2.4.7 Focus Visible.

  8. Bundesministerium für Soziales, Barrierefreiheitsgesetz. Gesetzestext: BGBl. I Nr. 76/2023, RIS.

  9. Wirtschaftskammer Österreich, Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz.

  10. Sozialministeriumservice, Ausnahmen für Kleinstunternehmen, Definition nach § 6 Abs. 1 BaFG.

  11. W3C Web Accessibility Initiative, WCAG 2 Overview.

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