Rechtliches · EAA / BaFG
Barrierefreiheitserklärung
Stand: Juni 2026 · Letzte Evaluierung: Juni 2026
Status: weitgehend konform
Diese Website ist mit der Norm EN 301 549 und den WCAG 2.1, Stufe AA weitgehend konform und erfüllt darüber hinaus bereits die WCAG 2.2, Stufe AA. „Weitgehend konform“ bedeutet, dass einzelne Inhalte die Anforderungen möglicherweise noch nicht vollständig erfüllen — siehe Abschnitt 5.
1. Geltungsbereich & Rechtsgrundlage
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.primaris.at sowie für die darüber angebotenen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Grundlage ist das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das seit dem 28. Juni 2025 in Kraft ist und die EU-Richtlinie 2019/882 — den European Accessibility Act (EAA) — in nationales Recht umsetzt. Ziel ist der gleichberechtigte Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen für alle Menschen, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.
Primaris e.U. ist ein eingetragenes Einzelunternehmen und unterschreitet die Schwellenwerte, ab denen das BaFG Dienstleistungserbringer verpflichtet — genau genommen bin ich von dessen Vorgaben also ausgenommen. Ich habe mich dennoch bewusst dazu entschieden, meine eigene Website nach denselben Maßstäben zu gestalten, die ich meinen Kundinnen und Kunden empfehle — denn Barrierefreiheit ist für mich kein Pflichttermin, sondern ein Qualitätsmerkmal.
Als Webentwickler biete ich die barrierefreie Umsetzung von Websites auch als Dienstleistung an. Diese Seite dient daher zugleich als gelebtes Beispiel: Was ich hier umsetze, setze ich auch für Sie um.
2. Angewandte Standards
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), abgeleitet aus dem European Accessibility Act (EAA). Diese verweisen auf folgende technische Normen:
- EN 301 549 — die harmonisierte europäische Norm für die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen.
- WCAG 2.1, Konformitätsstufen A und AA — die gesetzlich maßgebliche Fassung der Web Content Accessibility Guidelines des W3C, auf die sich EN 301 549 stützt.
- WCAG 2.2, Stufe AA — die aktuelle Fassung der Richtlinien, die ich bereits umsetze. Da WCAG 2.2 auf 2.1 aufbaut und diese vollständig enthält, ist die gesetzliche Anforderung dadurch ebenfalls abgedeckt.
Maßgeblich sind dabei die vier Grundprinzipien der WCAG: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
3. Beschreibung der Dienstleistung
Über diese Website informiere ich über meine Leistungen in den Bereichen Webentwicklung, SEO und barrierefreies Webdesign und ermögliche die Kontaktaufnahme sowie Projektanfragen über ein Kontaktformular.
Die Inhalte und Funktionen stelle ich in einem barrierefreien Format bereit: Texte sind als echter, auslesbarer Text strukturiert (nicht als Bild), die Navigation ist per Tastatur bedienbar, und alle interaktiven Elemente sind für unterstützende Technologien wie Screenreader zugänglich beschriftet.
4. Wie ich Barrierefreiheit umsetze
Die folgenden Maßnahmen habe ich auf dieser Website umgesetzt, geordnet nach den vier Prinzipien der WCAG:
Prinzip 1
Wahrnehmbar
Aussagekräftige Alternativtexte für Bilder, ausreichende Farbkontraste (mind. 4,5:1 für Text) und eine klare, semantische Überschriftenstruktur.
Prinzip 2
Bedienbar
Vollständige Tastaturbedienung, sichtbare Fokus-Markierung, ein „Zum Inhalt springen“-Link
und Berücksichtigung von prefers-reduced-motion.
Prinzip 3
Verständlich
Konsistente Navigation, klare Beschriftungen, eindeutige Fehlermeldungen in Formularen und
in Deutsch ausgezeichnete Sprache (lang="de").
Prinzip 4
Robust
Valides, semantisches HTML mit Landmarks und ARIA-Attributen, damit Inhalte mit aktuellen und zukünftigen Hilfstechnologien zuverlässig funktionieren.
5. Bekannte Einschränkungen
Nach derzeitigem Stand sind mir keine wesentlichen Barrieren auf dieser Website bekannt. Schriftarten und Inhalte werden bewusst selbst gehostet, um Abhängigkeiten von externen Diensten zu vermeiden.
Hinweis: Sollten im Zuge der laufenden Überprüfung einzelne Einschränkungen festgestellt werden, liste ich sie an dieser Stelle konkret auf und arbeite an deren Behebung. Auf Anfrage stelle ich betroffene Inhalte gerne in einem zugänglichen Alternativformat bereit.
Sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen, freue ich mich über eine Meldung über das Formular weiter unten.
6. Erstellung & Bewertungsverfahren
Diese Erklärung habe ich im Juni 2026 erstellt und zuletzt überprüft. Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung (Eigenüberprüfung).
Zur Prüfung habe ich manuelle Tests mit Tastaturbedienung sowie automatisierte Werkzeuge eingesetzt; getestet wurde u. a. mit den Browsern Firefox und Chrome sowie dem Screenreader NVDA. Die Erklärung aktualisiere ich bei wesentlichen Änderungen der Website sowie anlassbezogen.